Heute wurde vom Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung im Fall „Fashion ID“ gefällt, welche weitreichende Auswirkungen auf das Einbinden von Social Media-PlugIns auf Webseiten hat.
Eine kurze Zusammenfassung: Wenn Sie auf Ihrer Webseite Facebook-Like-Buttons nutzen, sind Sie gemeinsam mit Facebook für die erhobenen Daten verantwortlich.
Beim Aufruf einer Webseite mit Like-Button werden automatisch Daten an Facebook übermittelt (IP-Adresse, ggf. Cookies und weitere Informationen zum Surfverhalten).
Daher hat der EuGH entschieden, dass für diese Übermittlung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung einzuholen ist. Somit reicht das bisher oftmals genutzte Cookie-Banner (als reine Information, DASS Cookies gesetzt werden) nicht mehr aus. Webseitenbetreiber benötigen nun das explizite Einverständnis vom Benutzer, dass seine Daten auch an Facebook übermittelt werden dürfen – im Umkehrschluss bedeutet das auch, wenn er diese Einwilligung nicht erteilt, dürfen auch keine Daten an Facebook übermittelt werden und der Button müsste z. B. ausgeblendet werden.
Wenn diese Einwilligung vom Benutzer nicht eingeholt wird, könnte dieses durch Verbraucherzentralen abgemahnt werden.
Ich denke, dass Facebook als auch verantwortungsvolle Webseiten-Hoster kurzfristig auf diese neue Situation reagieren werden.
Bis dahin empfehle ich, jegliches Social Media-Plugin zu deaktivieren. Bis es von weiteren Seiten (Datenschutzbehörden, Facebook, etc.) klare Statements und Lösungsvorschläge gibt. Wobei ich im Moment vermute, dass Facebook dieses alleine nicht lösen kann, sondern hier Erweiterungen beim Webseiten-Hoster notwendig sind. Oder (wenn Ihr Unternehmen wirklich geschäftskritische Erkenntnisse aus den generierten Daten gewinnt) bewusst das potenzielle Risiko einkalkuliert wird.
Bitte lesen Sie auch den ausführlichen Artikel durch: https://datenschutz-generator.de/eugh-urteil-like-button-cookie-opt-in-abmahnbarkeit/