Das Immobiliengeschäft boomt, fast täglich gibt es neue Verkaufsobjekte und Anfragen, bei denen viele personenbezogene Daten anfallen.
Spätestens wenn ein potenzieller Käufer eine Immobilie in die engere Auswahl zieht, vielleicht sogar eine Reservierungsvereinbarung abschließt, dann kann es für den Makler spannend werden – gerade beim Verkauf von Wohnungen.
In diesem Moment wird oftmals die komplette Objektdokumentation an den Interessenten übergeben – bei Mehrfamilienhäusern werden aber personenbezogene Daten von Miteigentümern veröffentlicht, die gar nicht wissen, dass ihre Daten dem Interessenten offengelegt werden. Wie ist damit datenschutzrechtlich umzugehen?
Eine weitere Besonderheit ist die Verarbeitung von Ausweiskopien, die natürlich für die Abwicklung des Kaufprozesses wichtig ist, aber auch nach dem Geldwäschegesetz durch den Immobilienmakler zu verwahren ist.
Diese und weitere Besonderheiten in den Prozessen verursachen vielen Maklern Unsicherheiten bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Ab zehn Mitarbeiter kann es außerdem notwendig werden einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen – das kann sicherlich ein interner Mitarbeiter machen, aber eben auch ein Externer. Ich unterstütze meine Kunden langfristig bei der Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen, bringe eigene Impulse in die Weiterentwicklung von Datenschutz und erfülle natürlich die gesetzlich geforderten Aufgaben nach der DSGVO (Art 39 DSGVO)
Aus meinen bisherigen Projekten bringe ich die notwendige Erfahrung und vorbereitete Dokumente mit, die eine DSGVO-konforme Umsetzung von Datenschutz bei Immobilienmaklern schnell und einfach ermöglichen.
Datenschutz kann auch Spaß machen – lassen Sie uns gemeinsam eine langfristige, partnerschaftliche Reise starten.
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