Koester Econsulting Auftragsverarbeitung Ja Nein

Auftragsverarbeitung, oder doch nicht?

Auftragsverarbeitung, oder doch nicht?

Eine der spannendsten Fragen bei all meinen DS-GVO-Umsetzungsprojekten:

„Handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung, oder nicht?“

Nun gibt es von der Landesdatenschutzbehörde Bayern zu diesem Thema eine Konkretisierung:

„Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne liegt nur in Fällen vor, in denen eine Stelle von einer anderen Stelle im Schwerpunkt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird. Die Beauftragung mit fachlichen Dienstleistungen anderer Art, d. h., mit Dienstleistungen, bei denen nicht die Datenverarbeitung im Vordergrund steht bzw. bei denen die Datenverarbeitung nicht zumindest einen wichtigen (Kern-)Bestandteil ausmacht, stellt keine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne dar.“

Die komplette Liste, mit vielen Fallbeispielen, finden Sie unter: https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Abgrenzung_Auftragsverarbeitung.pdf

#GDPR #DSGVO

17. August 2018

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Datenschutzverwaltung in Microsoft 365

Microsoft stellt eine neue Compliance-Funktion, die das Datenschutzmanagement in verantwortlichen Unternehmen optimieren soll, in die öffentliche Vorschau.
Das Datenschutzmanagement hilft DSGVO-Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten in Ihrer Microsoft 365 Umgebung zu verstehen und zu verwalten, potenzielle Datenschutzrisiken zu beheben und Anträge zur Umsetzung von Betroffenenrechten zu erfüllen.

mehr lesen