Im Juli freue ich mich besonders über den Neuauftrag eines Konzernkunden, den ich über 9 Jahre vertrieblich betreut habe und der schon immer mein Lieblingskunde war. Diesen Kunden berate ich bei der Auswahl einer Cloud-basierten Zeiterfassungssoftware, die auf Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz hinweist.
Bisher wurden bei diesem Kunden keine Arbeitszeiten erfasst, da Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde. Allerdings reicht diese Vereinbarung den Behörden und in der letzten Instanz dem Zoll nicht aus; der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter lückenlos und minutengenau zu dokumentieren und über zwei Jahre aufzubewahren. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Dafür haben wir in einem Workshop die gesetzlichen sowie betriebsinternen Anforderungen konkretisiert und einen Anforderungskatalog definiert. Im nächsten Schritt erfolgt ein erstes Marktscreening und die Auswahl von drei bis fünf Anbietern.
Nach den Präsentationen der Anbieter und der finalen Auswahl des Realisierungspartners soll diese Lösung noch in 2016 eingeführt werden.
#Digitalstrategie #Mittelstand