Eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Erfurt zur Verwertbarkeit von Videoüberwachungsdaten von Angestellten, Speicherdauer und Nutzung als Beweismittel.
„Kaum ein Handgriff blieb unbeobachtet: In einem Tabak- und Zeitschriftengeschäft in Nordrhein-Westfalen sollte eine offen aufgehängte Überwachungskamera eigentlich vor Dieben schützen. Letztlich dienten die Kamerabilder dem Arbeitgeber aber für eine fristlose Kündigung einer Verkäuferin. Die monatelang gespeicherten Bilder belegten seiner Ansicht nach, dass die Frau Geld aus der Kasse gestohlen hatte. War der Rauswurf auf dieser Grundlage rechtens?“
Link zum Bericht auf Spiegel Online
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